Was ist Begleiteter Umgang?

Der Begleitete Umgang hat Kinder, Jugendliche, deren Elternteile bzw. auch Großeltern mitunter auch Geschwister als Adressaten. Er ist u. a. erforderlich:

  • bei Kommunikationslosigkeit und insbesondere Kontaktlosigkeit zwischen den Eltern
  • wenn bisher zwischen einem Kind und einem Elternteil kein oder kein intensiver Kontakt bestanden hat oder längere Zeit zurückliegt
  • wenn z. B. Zweifel an einer verantwortungsvollen Beziehungsgestaltung gegeben sind
  • wenn dadurch gravierenden Ängsten der Kinder begegnet werden kann und bei Loyalitätskonflikten

 

Unser Ziel

  • Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der emotionalen und sozialen Beziehung und Bindung zwischen den Umgangsberechtigten
  • Förderung des Kindeswohls, insbesondere der Identitätsentwicklung des Kindes
  • Sensibilisierung der Eltern und ggf. sonstiger Bezugspersonen für die Belange des Kindes
  • Stärkung des Kindes, damit es gegenüber seinen Eltern und anderen Beteiligten seine Bedürfnisse deutlich machen kann
  • Unterstützung der Eltern bei der Entwicklung ihrer Kommunikationsfähigkeit in Bezug auf das Kind, damit der Umgang auch zukünftig ohne Begleitung durchgeführt werden kann