Was ist Begleiteter Umgang?
Der Begleitete Umgang hat Kinder, Jugendliche, deren Elternteile bzw. auch Großeltern mitunter auch Geschwister als Adressaten. Er ist u.a. erforderlich:
- bei Kommunikationslosigkeit und insbesondere Kontaktlosigkeit zwischen den Eltern
- wenn bisher zwischen einem Kind und einem Elternteil kein oder kein intensiver Kontakt bestanden hat oder längere Zeit zurückliegt
- wenn z. Bsp. Zweifel an einer verantwortungsvollen Beziehungsgestaltung gegeben sind
- wenn, dadurch gravierenden Ängsten der Kinder begegnet werden kann und bei Loyalitätskonflikten
Unser Ziel
- Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der emotionalen und sozialen Beziehung und Bindung zwischen den Umgangsberechtigten
- Förderung des Kindeswohls, insbesondere der Identitätsentwicklung des Kindes
- Sensibilisierung der Eltern und ggf. sonstiger Bezugspersonen für die Belange des Kindes
- Stärkung des Kindes, damit es gegenüber seinen Eltern und anderen Beteiligten seine Bedürfnisse deutlich machen kann
- Unterstützung der Eltern bei der Entwicklung ihrer Kommunikationsfähigkeit in Bezug auf das Kind, damit der Umgang auch zukünftig ohne Begleitung durchgeführt werden kann