Zielgruppe

Der Begleitete Umgang ist sinnvoll bei hohem Konfliktpotenzial der Beteiligten, schweren Loyalitätskonflikten des Kindes, Erstanbahnung des Kontaktes zwischen dem Kind und einem Beteiligten, Elternentfremdung und starken physischen oder psychischen Beeinträchtigungen eines oder mehrerer Beteiligter.
Er kommt primär zustande:

  • auf Initiative eines Elternteiles oder beider
  • auf Initiative/Intervention des Jugendamtes
  • auf Initiative/Intervention der Anwaltschaft
  • auf Initiative/Intervention des Familiengerichtes
begleiteter umgang 129756435

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