Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.
Über die Aufnahme auf schriftlichem Antrag entscheidet der Vorstand.
Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
Die Mitgliedschaft unterteilt sich in Mitgliedschaft und Fördermitgliedschaft.
Förderndes Mitglied kann ebenfalls jede natürliche oder juristische Person werden.
Ehrenmitgliedschaft
Die Mitgliederversammlung hat auf Antrag des Vorstandes die Möglichkeit,
verdiente Bürger des öffentlichen Lebens zu Ehrenmitgliedern zu erklären.