Was ist unter Hilfe für junge Volljährige zu verstehen?

„Einem jungen Volljährigen soll die Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist….“ ( § 41 SGB VIII)

Unser Ziel

Die Begleitung, Beratung und Unterstützung soll den jungen Volljährigen in die Lage versetzen, ein seinen Vorstellungen entsprechendes Leben in der Gemeinschaft selbst zu gestalten und ohne fremde Hilfe führen zu können. Die Verselbständigung des jungen Volljährigen ist das zentrale Ziel dieser Hilfe.

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