Was ist unter Hilfe für junge Volljährige zu verstehen?

„Einem jungen Volljährigen soll die Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist….“ ( § 41 SGB VIII)

Unser Ziel

Die Begleitung, Beratung und Unterstützung soll den jungen Volljährigen in die Lage versetzen, ein seinen Vorstellungen entsprechendes Leben in der Gemeinschaft selbst zu gestalten und ohne fremde Hilfe führen zu können. Die Verselbständigung des jungen Volljährigen ist das zentrale Ziel dieser Hilfe.

Unsere Hilfe

Dieses Angebot ist im Besonderen für junge Volljährige gedacht, welche direkt aus dem Sozialpädagogisch Betreuten Jugendwohnen oder der Sozialpädagogischen Kinder- und Jugendwohngruppe des SBBZ in den eigenen Wohnraum gezogen sind.
Auf Wunsch des Jugendlichen und in Abstimmung mit dem Jugendamt, welches den noch vorhandenen notwendigen Hilfebedarf prüft wird eine stundenweise Betreuung im eigenen Wohnraum gewährleistet. Die Anzahl der Betreuungsstunden und die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem spezifischen Entwicklungsstand und der persönlichen Situation des jungen Volljährigen.

Auf dem Weg in ein wirklich eigenständiges Leben wird der junge Volljährige in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung, beim Umgang mit Behörden, Ämtern und sonstigem formalen Schriftverkehr sowie in der allgemeinen Lebensführung individuell beraten und unterstützt.

Diese Hilfe kann aber auch von junge Menschen in Anspruch genommen werden, die eine eigene Wohnung anstreben beziehungsweise bereits im eigenen Wohnraum leben. Die Beantragung der Hilfe erfolgt beim zuständigen Jugendamt.
Entsprechend des bestehenden Hilfebedarfs wird der junge Volljährige individuell durch eine Fachkraft begleitet und unterstützt.

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Kontakt

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