Was ist Begleiteter Umgang?
Der Begleitete Umgang hat Kinder, Jugendliche, deren Elternteile bzw. auch Großeltern mitunter auch Geschwister als Adressaten. Er ist u. a. erforderlich:
- bei Kommunikationslosigkeit und insbesondere Kontaktlosigkeit zwischen den Eltern
- wenn bisher zwischen einem Kind und einem Elternteil kein oder kein intensiver Kontakt bestanden hat oder längere Zeit zurückliegt
- wenn z. B. Zweifel an einer verantwortungsvollen Beziehungsgestaltung gegeben sind
- wenn dadurch gravierenden Ängsten der Kinder begegnet werden kann und bei Loyalitätskonflikten
Unser Ziel
- Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der emotionalen und sozialen Beziehung und Bindung zwischen den Umgangsberechtigten
- Förderung des Kindeswohls, insbesondere der Identitätsentwicklung des Kindes
- Sensibilisierung der Eltern und ggf. sonstiger Bezugspersonen für die Belange des Kindes
- Stärkung des Kindes, damit es gegenüber seinen Eltern und anderen Beteiligten seine Bedürfnisse deutlich machen kann
- Unterstützung der Eltern bei der Entwicklung ihrer Kommunikationsfähigkeit in Bezug auf das Kind, damit der Umgang auch zukünftig ohne Begleitung durchgeführt werden kann
Zielgruppe
Der Begleitete Umgang ist sinnvoll bei hohem Konfliktpotenzial der Beteiligten, schweren Loyalitätskonflikten des Kindes, Erstanbahnung des Kontaktes zwischen dem Kind und einem Beteiligten, Elternentfremdung und starken physischen oder psychischen Beeinträchtigungen eines oder mehrerer Beteiligter.
Er kommt primär zustande:
- auf Initiative eines Elternteiles oder beider
- auf Initiative/Intervention des Jugendamtes
- auf Initiative/Intervention der Anwaltschaft
- auf Initiative/Intervention des Familiengerichtes